Installationskontrollen

Sind Installationskontrollen fällig? Wir führen für Sie gerne die Kontrolle mit Sicherheitsnachweis und alle notwendigen Reparaturen durch.

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Mit der Durchführung kann ein kontrollberechtigtes, unabhängiges Unternehmen beauftragt werden. Dieses darf jedoch weder bei der Planung noch Ausführung der Installation, noch an deren Unterhalt beteiligt sein.

Die Jost Wohlen AG erfüllt sämtliche gesetzlichen Vorschriften und steht Ihnen mit grossem Know-how, mit den neuesten Geräten sowie viel Initiative zur Seite.
Unsere ausgewiesenen Fachpersonen übernehmen die staatlich vorgeschriebenen Abnahmen und Kontrollen und beraten Sie betreffend Energieoptimierungen und Einsparmöglichkeiten.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und erkundigen Sie sich nach dem Leistungspaket inklusive Kostenfolge.

Gesetz schreibt regelmässige Kontrollen vor

Kontrollperioden

Gebäudeinstallationen müssen in zeitlich festgelegten Abständen geprüft werden. Hier einige Beispiele aus der Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV):

Jährlich

  • Baustellen und Märkte

Alle 5 Jahre

  • Bühnenhäuser von Theatern
  • Explosionsgefährdete Räume der Zone 2
  • Korrosionsgefährdete Räume
  • Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätte
  • Medizinisch genutzte Räume der Kategorie 2
  • Untertagbauten wie Tunnels und Kavernen
  • Betriebsräume von Industrie und Grossgewerbe
  • Laboratorien und Prüffelder von Industrie, Gewerbebetrieben, Schulen usw.
  • Bauten und Räume mit Menschenansammlungen wie Warenhäuser, Theater, Kinos, Tanzlokale, Hotels und Gaststätten, Asyle, Schulhäuser, Kindergärten, Kinderheime, Spitäler, Kasernen etc.
  • Campingplätze und Bootsanlegestellen